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   BVerwG, 01.11.2004 - 7 B 142.04   

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https://dejure.org/2004,19574
BVerwG, 01.11.2004 - 7 B 142.04 (https://dejure.org/2004,19574)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.2004 - 7 B 142.04 (https://dejure.org/2004,19574)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 2004 - 7 B 142.04 (https://dejure.org/2004,19574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung eines zwischenstaatlichen Entschädigungsabkommens - Wirksame Einbeziehung eines Vermögensgegenstandes in ein Entschädigungsabkommen - Voraussetzungen eines Restitutionsausschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 43.96

    Österreich-Fall

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2004 - 7 B 142.04
    Auf diese Streitfrage würde es in einem Revisionsverfahren nicht ankommen, weil der Restitutionsausschluss gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG nur voraussetzt, dass der betroffene Vermögensgegenstand in das Entschädigungsabkommen wirksam einbezogen worden ist (Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 43.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 115).

    Davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es Zweck des Ausschlusstatbestands des § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG ist, einen nochmaligen Ausgleich von Vermögensschädigungen zu vermeiden, die der DDR zuzurechnen und bereits durch Gewährung einer Entschädigung ausgeglichen sind (Urteil vom 28. September 1995 - 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 ; Urteil vom 31. Juli 1997 a.a.O).

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 50.94

    Keine Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz für das von einer schwedischen

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2004 - 7 B 142.04
    Davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es Zweck des Ausschlusstatbestands des § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG ist, einen nochmaligen Ausgleich von Vermögensschädigungen zu vermeiden, die der DDR zuzurechnen und bereits durch Gewährung einer Entschädigung ausgeglichen sind (Urteil vom 28. September 1995 - 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 ; Urteil vom 31. Juli 1997 a.a.O).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2004 - 7 B 142.04
    Da die Beschwerde in Bezug auf die Hauptbegründung keinen Zulassungsgrund geltend gemacht hat, könnte die Revision selbst dann nicht zugelassen werden, wenn die gegen die Hilfsbegründung erhobene Grundsatzrüge erfolgreich wäre (Beschluss vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 194/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Gleichbehandlung oder auf rechtliches Gehör

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 2004 - BVerwG 7 B 142.04 -,.
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